Heilpraktikerprüfung arche medica

Heilpraktikerprüfung

Die Heilpraktikerprüfung wird auch amtsärztliche Überprüfung zum Heilpraktiker beim Gesundheitsamt genannt. arche medica gibt Dir dazu auf dieser Seite alle wichtigen Informationen über Prüfungsinhalte, Anmeldung und Ablauf.

Kurse für die Vorbereitung zur Heilpraktikerprüfung bei arche medica findest Du unter der Rubrik Heilpraktikerausbildung.

Anmeldeverfahren und Ablauf können danach von Bundesland zu Bundesland Besonderheiten aufweisen. Die folgenden Informationen dazu beziehen sich auf Berlin und Brandenburg.

So sind im Land Berlin  – je nach Wohnsitz – die Gesundheitsämter Tempelhof und Lichtenberg zuständig; für das Land Brandenburg das Gesundheitsamt Potsdam. Jährlich gibt es dafür zwei Prüfungstermine, jeweils im März und Oktober gelegen.

Unsere Empfehlung für Deine Prüfungsvorbereitung

Buch Medizin für HeilpraktikerJahrzehnte lange Erfahrungen als Leiterin einer Heilpraktikerschule und Dozentin für die schulmedizinische Prüfungsvorbereitung sind in dieses Lehrbuch eingeflossen.
Isabelle Guillou, Heilpraktikerin und pädagogische Leiterin der arche medica, hat dieses neue Standardwerk mit herausgegeben:
I. Guillou, A. Schäffler, M. Escher (Hrsg.): Medizin für Heilpraktiker, Haug-Verlag, Stuttgart, 2012. ISBN 978-3-8304-7428-9

Anmeldung zur Heilpraktikerprüfung

Zur Anmeldung für die Heilpraktikerüberprüfung ist beim zuständigen Gesundheitsamt ein schriftlicher Antrag einzureichen. Aufgrund der hohen Anzahl von Heilpraktikeranwärter*innen gibt es bei den Gesundheitsämtern im Moment Wartezeiten bis zu 18 Monaten. Es empfiehlt sich daher eine rechtzeitige Anmeldung, am besten direkt zu Beginn der Heilpraktikerausbildung. Wir schlagen folgende Formulierung für den Antrag vor:

“Hiermit beantrage ich die Überprüfung zum/zur Heilpraktiker(in) gemäß Heilpraktikergesetz zum (gewünschtes Datum einfügen).”

Beizufügen ist ein Auszug aus dem Melderegister, der bei der örtlichen Meldestelle beantragt wird. Damit wird nachgewiesen, in welchem Bezirk Dein Hauptwohnsitz liegt und welches Gesundheitsamt damit für Dich zuständig ist.

Das Gesundheitsamt sendet Dir dann eine schriftliche Bestätigung und gibt dem Vorgang ein Aktenzeichen. Gleichzeitig fordert es Dich dazu auf, eine Verwaltungsgebühr einzuzahlen. Die Gebühren betragen zur Zeit (Stand Januar 2012) 175,–€ für die schriftliche und 175,–€ für die mündliche Prüfung, insgesamt z.Z. also 350,–€.

Nach Aufforderung sind dem Gesundheitsamt folgende Unterlagen für die Heilpraktikerprüfung nachzureichen:

Unterschriebener tabellarischer Lebenslauf

In Berlin ist die Angabe des Berufsziels und der angestrebten Therapieverfahren nicht nötig. Dennoch schauen sich in Amtsärzte den Lebenslauf vor der mündlichen Prüfung an und stellen dazu durchaus Fragen. Es lohnt sich daher, etwas Zeit in die Abfassung des Lebenslaufes zu investieren. Hierzu beraten wir Dich auf Wunsch gerne.

Nachweis über den Schulabschluss

Erforderlich ist dafür eine beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses (mindestens Hauptschule).

Gesundheitsattest

Hierzu kann jeder Arzt das Attest ausstellen. Nach § 2 Abs. g der 2. DVI ist dafür folgender Wortlaut erforderlich:

“Frau X/Herr Y ist frei von körperlichen Leiden und Schwächen ihrer/seiner geistigen und körperlichen Kräfte sowie frei von Süchten und besitzt daher die gesundheitliche Eignung zur Berufsausübung als Heilpraktiker.”

Polizeiliches Führungszeugnis

Es wird bei der örtlichen Meldestelle für das Gesundheitsamt beantragt und von da direkt an das Gesundheitsamt weitergeschickt.

Merkblatt Gesundheitsamt

Ablauf der Heilpraktikerprüfung

In Berlin und Brandenburg besteht die Prüfung aus einem schriftlichen und mündlichen Teil.

Heilpraktikerprüfung – schriftlicher Teil

Schriftliche Heilpraktiker-Überprüfung “Großer Heilpraktiker” Heilpraktiker für Psychotherapie Heilpraktiker für Physiotherapie
Dauer 120 Minuten 55 Minuten Häufig Entscheidung nach Aktenlage
Anzahl der Fragen 60 MC-Fragen 28 MC-Fragen
Richtige Antworten 45 21

Möchtest Du einmal Dein schulmedizinisches Wissen an originalen Prüfungsfragen testen?

Heilpraktikerprüfung – mündlicher Teil

Die mündliche Prüfung “Große Heilpraktier” und Heilpraktiker Psychotherapie findet in der Regel in Gruppen mit 2 bis 4 Personen statt und dauert pro Person 20 bis 30 Minuten.

Du musst zunächst die schriftliche Prüfung bestehen, um zum mündlichen Teil zugelassen zu werden. Wenn Du dann die Mündliche nicht bestehst, musst Du auch den schriftlichen Teil wiederholen. Es gibt keine Beschränkung dafür, wie oft Du die Prüfung wiederholen kannst. Aber bei jeder Wiederholung fallen die Prüfungsgebühren erneut an und es können zudem Wartezeiten von bis zu einem Jahr entstehen.

Hier findest Du das Protokoll einer originalen mündlichen Überprüfung. Damit gewinnst Du einen Eindruck über deren Inhalt und Ablauf.

Inhalt der Heilpraktikerprüfung

Schwerpunkt der amtsärztlichen Überprüfung sind schulmedizinische Grundkenntnisse. Die Ausbildungsinhalte der Schulmedizinischen Grundausbildung an der arche medica folgen dabei den neuen Leitlinien für die Überprüfung von Heilpraktikeranwärterinnen und -anwärtern nach § 2 des Heilpraktikergesetzes in Verbindung mit § 2 I, i der ersten DVO zum Heilpraktikergesetz des Bundesministeriums für Gesundheit (herausgegeben am 22.12.2017, BAnz AT 22.12.2017 B5). Nach den neuen Leitlinien aus dem Jahr 2017 sind auch Kenntnisse der rechtlichen Rahmenbedingungen des Heilpraktikerberufes, der Qualitätssicherung, Notfallsituationen, Kommunikation und sogenannte anwendungsorientierte medizinische Kenntnisse erforderlich:

  1. Rechtliche Rahmenbedingungen
  • Kenntnis der wesentlichen Strukturen des Gesundheitssystems in Deutschland und Stellung des Heilpraktikers in diesem System
  • Kenntnis der für die Ausübung des Heilpraktikerberufes relevanten Rechtsvorschriften aus dem Straf- und Zivilrecht sowie aus anderen einschlägigen Rechtsgebieten
  • Zutreffende Einschätzung der eigenen Kenntnisse und Fähigkeiten und Wissen über die Grenzen dieser Fähigkeiten auch mit Blick auf die haftungsrechtliche Verantwortlichkeit
  1. Qualitätssicherung
  • Grundlagen der Hygiene einschließlich Desinfektions- und Sterilisationsmaßnahmen
  • Verständnis von Qualitätsmanagement und Dokumentation bei der Berufsausübung
  1. Notfallsituationen

Befähigung, Notfallsituationen oder lebensbedrohliche Zustände zu erkennen und eine angemessene Erstversorgung sicherzustellen

  1. Kommunikation
  • Für die Ausübung des Heilpraktikerberufes notwendigen Kenntnisse in der medizinischen Fachterminologie
  • Angemessene Kommunikation und Interaktion aufgrund dieser Kenntnisse mit Patienten aller Altersgruppen
  • Fachbezogene Verständigung mit anderen Berufsgruppen und Institutionen im Gesundheitswesen
  1. Medizinische Kenntnisse
  • Anatomie, pathologischen Anatomie, Physiologie, Pathophysiologie und Pharmakologie
  • Allgemeine Krankheitslehre sowie akute und chronische Schmerzzustände
  • Erkennung und Behandlung von physischen und psychischen Erkrankungen bei Patienten aller Altersgruppen, insbesondere in den Bereichen Erkrankungen des Herzes, Kreislaufs und der Atmung, Erkrankungen des Stoffwechsels und des Verdauungsapparates, immunologische, allergologische und rheumatische Erkrankungen, endokrinologische Erkrankungen, hämatologische und onkologische Erkrankungen, Infektionskrankheiten, gynäkologische Erkrankungen, pädiatrische Erkrankungen, Schwangerschaftsbeschwerden, neurologische Erkrankungen, dermatologische Erkrankungen, geriatrische Erkrankungen, psychische Erkrankungen, Erkrankungen des Bewegungsapparates, urologische Erkrankungen, ophtalmologische Erkrankungen, Erkrankungen des Halses, der Nase und der Ohren
  1. Anwendungsorientierte medizinische Kenntnisse
  • Verständnis und Bewertung von ärztlichen Befunden und Befunden anderer Berufsgrupopen einschließlich der in den Befunden enthaltenen Laborwerten
  • Erhebung einer vollständigen und umfassenden Anamnese einschließlich eines psychopathologischen Befundes und Anwendung der dem Heilpraktikerberuf angemessenen Methoden der Patientenuntersuchung
  • Berufsbezogene Diagnose mit Behandlungsvorschlag, der keine Gefährdung der Patientengesundheit erwarten lässt, insbesondere bei invasiven Verfahren und bei alternativen Therapieformen

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Großer Heilpraktiker arche medica

Großer Heilpraktiker

Heilpraktiker Psychotherapie

Heilpraktiker Psychotherapie

Heilpraktiker Physiotherapie

Heilpraktiker Physiotherapie

 

 

 

 

 

 

Weitere Informationen findes Du in unserem Glossar.